Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
SGB V§ 237 Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 212
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Nach Gewicht
- BSG, 12.11.2008 – B 12 KR 6/08 RGesetzliche Krankenversicherung: Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer Direktversicherung bei Fortführung mit eigenen Beitragszahlungen des Versicherten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 57
- BSG, 12.11.2008 – B 12 KR 10/08 RGesetzliche Krankenversicherung: Beitragspflicht einer einmaligen Kapitalleistung aus einer Direktversicherung trotz eigener Beitragsleistungen des Arbeitnehmers KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 37
- LSG Baden-Württemberg, 24.05.2022 – L 11 KR 2298/21
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2011 – L 1 KR 350/09Zitiert von 3
- LSG Baden-Württemberg, 24.06.2014 – L 11 KR 4214/13Zitiert von 2
- BSG, 30.03.2011 – B 12 KR 24/09 RKranken- und Pflegeversicherung - Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung - Fortführung eines zunächst als private Lebensversicherung geschlossenen Vertrages durch den Arbeitgeber - Verfassungsmäßigkeit - Beitragspflicht nicht regelmäßig wiederkehrend gezahlter Versorgungsbezüge - eigene Beitragszahlungen des Arbeitnehmers bzw des Versicherten - institutionelle Abgrenzung zwischen beitragspflichtigen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und beitragsfreien sonstigen Leistungen aus privaten Lebensversicherungen - Feststellung der Höhe des beitragspflichtigen Teils der GesamtablaufleistungZitiert von 34
Zuletzt entschieden
- BSG, 05.03.2026 – B 12 KR 5/24 RKranken- und Pflegeversicherung - Rentnerin - Beitragspflicht einer Rente aus einer freiwilligen Versicherung bei einem Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - keine wesentliche Beteiligung des Arbeitgebers an der Begründung der Rentenansprüche - Versorgungsbezug
- BSG, 05.03.2026 – B 12 KR 2/24 R
- LSG Hamburg, 11.12.2025 – L 1 KR 27/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 237 SGB V zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt
Bei Versicherungspflichtigen nach § 5 Absatz 1 Nummer 11b sind die dort genannten Leistungen bis zum Erreichen der Altersgrenzen des § 10 Absatz 2 beitragsfrei. Dies gilt entsprechend für die Leistungen der Hinterbliebenenversorgung nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und für die Waisenrente nach § 15 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte. § 226 Abs. 2 und die §§ 228, 229 und 231 gelten entsprechend.